Mitteilung an alle Mitglieder, die am Lastschriftverfahren teilnehmen
Im Zusammenhang mit der Vollendung des Binnenmarktes innerhalb der Europäischen Union wird ab 2014 der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA verwirklicht. In Folge sind wir gezwungen, unsere Vereinssoftware und den damit verbundenen Beitragseinzug auf das neue Zahlungsverkehrssystem umzustellen.
Damit wir dieses neue System anwenden können, müssen wir Sie, gemäß den diesem System zugrunde liegenden Bedingungen, vorab über einige Neuerungen bzw. Änderungen informieren.
- Für die Abbuchung der halbjährlich fälligen Beitragszahlungen haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behält. Sie wird lediglich um die Bedingungen gemäß dem europäischen Zahlungsverkehrssystem ergänzt, welche wir nachfolgend mitteilen. Die bisherige Einzugsermächtigung heißt dann SEPA-Lastschriftmandat.
- Die Abbuchung der Halbjahresbeiträge erfolgt nach Umstellung nicht mehr durch Angabe Ihrer Kontonummer und Bankleitzahl, sondern unter Verwendung der internationalen Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC). Diese werden von unserer Software aus den „alten“ Daten automatisch neu generiert. Für unsere Mitglieder entsteht somit kein zusätzlicher Aufwand.
Neben diesen Daten ist zukünftig eine eindeutige Mandatsreferenz festzulegen. Diese Referenz müssen wir zukünftig bei Lastschrifteinzügen angeben. Der Einfachheit halber werden wir dazu die allen Mitgliedern individuell zugeordnete Mitgliedsnummer verwenden. Ferner wird dann bei Abbuchungen die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) des Vereins angegeben. Sie lautet DE14ZZZ00000169952
- Den Halbjahresbeitrag 2014 werden wir wie üblich zum 01.April (2014) erstmals mit dem neuen Zahlungssystem abbuchen. Die Folgebeiträge werden wir wie ebenfalls üblich zum 01. Okt., dann wieder zum 01. April usw. abbuchen. Die Beitragshöhe bleibt unverändert und richtet sich nach den Beschlüssen unserer Mitgliederversammlung.