Der Polizei-Schießsport-Club Dinslaken e.V. (PSSC) vereint in seinem Leitbild und seinen Zielen unter Anderem als einen Schwerpunkt innerhalb der Vereinsarbeit die Jugendarbeit.
Seit jeher ist sich der PSSC der damit einhergehenden, besonderen Verantwortung bewusst und verpflichtet seit seinem Bestehen die mit der Jugendarbeit betreuten Vorstandsmitglieder (Jugendleitung / Jugendtrainer) auf den gesetzlichen Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe, heute gem. §§ 8a und 72a SGB VIII.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendabteilung, bestätigen mit ihrer Unterschrift die Anerkennung dieser Vorgaben.
EHRENERKLÄRUNG
Für die Kinder- und Jugendhilfe sind vertrauensvolle Beziehungen und der verantwortungsbewusste Umgang miteinander konstitutiv. Dass diese Prinzipien gelebt werden, stellt primär eine Anforderung für die Betreuungspersonen in ihrer Vorbildfunktion für junge Menschen dar. Eine Nähe und ein Vertrauensverhältnis von Kindern und Jugendlichen zu ihren Betreuungspersonen darf niemals zu ihrem Schaden ausgenutzt werden.
Diese Feststellungen finden meine uneingeschränkte Anerkennung und sind maßgebend für diese Erklärung:
1.
Ich bestätige, dass ich nicht wegen einer in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Straftat verurteilt worden bin, auch ist kein diesbezügliches Verfahren gegen mich anhängig. Ich verpflichte mich, meinen Vereinsvorstand umgehend zu informieren, sobald ein derartiges Verfahren gegen mich eröffnet werden sollte.
2.
Ich verpflichte mich, die Rechte junger Menschen ungeachtet ihrer Identitätsmerkmale zu achten und keinerlei Grenzverletzung gegenüber mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen zu begehen. Insbesondere respektiere ich sensibel deren Intimsphäre, persönliche Schamgrenze und Distanzbedürfnis und nehme keine sexuelle Beziehung zu ihnen auf.
3.
Im Rahmen meiner Aufgabenwahrnehmung werde ich Kinder und Jugendliche vor jeglicher Gefahr, insbesondere vor Formen von Missbrauch und Gewalt schützen.
4.
Ich selbst verzichte auf abwertendes Verhalten und unterbinde jegliche Form diskriminierenden, erniedrigenden und schädigenden Verhaltens dritter Personen.
5.
Grenzverletzungen durch andere Betreuungspersonen werden von mir bewusst registriert, in geeigneter Weise thematisiert und keinesfalls vertuscht. Im Bedarfsfall wird zur Konfliktlösung die in meinem Verein bestimmte Ansprechperson (geschäftsführendes Vorstandsmitglied) informiert.
6.
Mir ist bekannt, dass unwahre Angaben zu Ziff. 1 oder ein Verstoß gegen diese Bestimmungen zu einem Ausschluss aus dem Verein führen und ggf. außerdem strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen werden.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Ehrenerklärung.
1. Jugendleiter - Kai Meister
2. Jugendleiter - Rainer Hundsberger
Vorsitzender - Eckhard Lauer
1. Sportwart - Stefan Freise
2. Sportwart - Reiner Schmidt