Aus gegebenen Anlass möchten wir auf diesen speziellen Newsletter des Deutschen Schützenbundes vom 20.03.2009 noch einmal hinweisen:
Aufbewahrung von Waffen
Der tragische Amoklauf von Winnenden gibt dem Deutschen Schützenbund e.V. erneut Veranlassung, unsere Sportschützinnen und Sportschützen nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine den gesetzlichen Regelungen entsprechende sichere Aufbewahrung für jeden Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine unabdingbare und strikt zu beachtende Anforderung ist.
Sichere Aufbewahrung bedeutet, dass nicht nur die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der erforderlichen Behältnisse eingehalten werden müssen, sondern dass auch außer dem Berechtigten niemand Zugang zu einem Waffenschrank haben darf. Insbesondere darf der Schlüssel zu einem Waffenschrank weder allgemein zugänglich (z.B. am Schlüsselbrett) verwahrt werden, noch darf die Zahlenkombination eines Waffenschrankes anderen Personen mitgeteilt oder bekannt werden. Dies gilt vor allem auch hinsichtlich der Ehepartner und Kinder oder sonst im Haushalt lebenden nichtberechtigten Personen.
Weitere Informationen zu diesem Thema.
Deutscher Schützenbund e.V. - DSB
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65195 Wiesbaden
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Redaktion: Birger Tiemann
Quelle: DSB Blitz Newsletter vom 20.03.2009 16:25 Uhr