Ab Donnerstag dem 13. Januar 2022 benötigen dreifachgeimpfte keinen negativen Testnachweis mehr. Gleiches gilt für doppelt geimpfte, die in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Diese Nachweise sind den aufsichtsführenden Personen vorzulegen.
Alle nur zweifach geimpften Personen benötigen weiterhin einen negativen Testnachweis.
Der Vorstand