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Verbindliche Regeln zur Neuöffnung der Schießstände des PSSC unter „Coronabedingungen“

Die Landesregierung NRW hat in der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus“ die Restriktionen für Sporteinrichtungen inzwischen soweit gelockert, dass auch wir unter bestimmten Bedingungen unsere Trainingseinheiten wieder aufnehmen können.  

Für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs auf unseren Ständen gelten bis auf Widerruf folgende, verbindliche Regeln:

  • Der Zutritt zu den Vereinsräumen erfolgt ausschließlich einzeln (nicht in Gruppen) über den regulären Eingang an der Rampe zur Schießanlage
  • Beim Betreten der Vereinsräume ist ein Mund/Naseschutz zu tragen, der erst auf dem Schießstand nach kompletter Belegung und Einnahme der Stände abgenommen werden darf, empfohlen wird jedoch das Tragen der Schutzmasken auch während des Trainings
  • Der Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m ist im gesamten Bereich der Schießanlage einzuhalten, entsprechende Markierungen sind vorhanden
  • Direkter Personenkontakt (Hände schütteln, Umarmungen, Abklatschen usw.) ist untersagt
  • Es stehen Handdesinfektionsmittel an Eingang und auf dem Schießstand sowie Seifenspender im Thekenbereich am Spülbecken bereit. Wir erwarten eine Nutzung dieser Möglichkeiten zur Einhaltung der Hygienevorschriften
  • Der Aufenthalt im Vorraum ist nur in Ausnahmefällen in der Funktion als „Wartebereich“ gestattet, z.B. für Begleitpersonen von Jugendlichen unter 14 Jahren. Der Thekenbereich bleibt gesperrt
  • Ausschank von Getränken erfolgt nicht. Auch auf die beliebten „Würstchenrunden“ zu Geburtstagen müssen wir vorerst verzichten
  • Alle am Training teilnehmenden Schützen müssen sich in eine am Eingang zum Stand ausliegende Anwesenheitsliste eintragen und betreten den Stand erst, wenn die komplette vorhergehende Gruppe diesen verlassen hat
  • Der Schießstand darf nur einzeln betreten und wieder verlassen werden.
  • Zur Wahrung der Sicherheitsabstände sind die 10m & 50m Schießbahnen 2 und 4 auf dem linken sowie 7 und 9 auf dem rechten Kanal gesperrt. D. h., es können max. 6 Schützen(innen) gleichzeitig den Schießstand nutzen zzgl. der Aufsichten
  • Zur Wahrung der Sicherheitsabstände sind die 25m Schießbahnen 2 und 4 auf dem linken und rechten Kanal gesperrt. D.h., es können max. 6 Schützen(innen) gleichzeitig den Schießstand nutzen zzgl. Der Aufsichten
  • Die Aufsicht trägt während des Trainings ein Mund/Naseschutz. Sie ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich und befugt, wiederholte Zuwiderhandlungen, auch gegen Hygienevorschriften, mit Standverweisen zu begegnen
  • Das Verlassen der Anlage erfolgt unmittelbar nach Beendigung des Trainings und der entsprechenden Reinigungsmaßnahmen, ausschließlich über den Weg durch das Foyer der Eishalle. Die jeweiligen Laufwege sind entsprechend gekennzeichnet
  • Außerhalb unserer Schießsportanlage gelten die Vorschriften der jeweils zuständigen Behörden

 

Der Vorstand des PSSC Dinslaken e.V.