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Finanzordnung des Polizei-Schießsport-Club Dinslaken e.V. (PSSC)

 

1. Aufnahmegebühr

Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge sowie eine einmalige Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr entspricht für Neumitglieder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr der Höhe des zum Zeitpunkt des Beitritts gültigen Halbjahresbeitrages. Für  Neumitglieder die 21 Jahre und älter sind beträgt die Aufnahmegebühr dem dreifachen Satz.

 

2. Mitgliedsbeitrag

Die Höhe der Beiträge legt die Hauptversammlung auf Antrag durch den Vorstand fest. Für die Festlegung bedarf es einer einfachen Mehrheit, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt.

Die aktuellen Beiträge betragen ab dem 26.April.2023

Halbjahresbeitrag für Mitglieder

für Jugendliche bis 13 Jahren:                    21,- €  (3,50 € / Mon.)

für Jugendliche ab 14 bis 17 Jahren:          24,- € (4,00 € / Mon.)

für Erwachsenen ab 18 Jahren:                 36,- €  (6,00 € / Mon.)

Halbjahresbeitrag für geförderte Mitglieder  0,- €  (0,00 € / Mon.)

Die Bezahlung der Beiträge erfolgt grundsätzlich per Bankeinzug, jeweils zur Mitte eines Halbjahres. Hiervon kann in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.

Mitglieder und andere natürliche Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Über die Ernennung wird in der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit entschieden.

 

3. Umlagen

Der Verein kann in begründeten Ausnahmefällen eine Umlage erheben. Die Höhe der Umlage ist begrenzt auf die Höhe von maximal zwei Jahresbeiträgen. Für die Durchsetzung ist eine 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich.

 

4. Abbuchungsgebühren

Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Bankverbindungen dem Vorstand gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Vom Mitglied zu verantwortende Rückbuchungsgebühren sind von diesem zu erstatten.

 

5. Zuschüsse zu den Startgeldern

Startgelder zu Wettkämpfen und Meisterschaften werden vom Verein bezuschusst. Ein Anteil der Stargebühren ist von den Schützen selbst zu tragen. Die Festlegung der Zuschusshöhe erfolgt durch den Vorstand, getrennt nach Luftdruckdisziplinen und Kugeldisziplinen.

Die Höhe der verbleibenden Eigenanteile wird per Aushang auf dem Schießstand bekannt gemacht.

Die Vereinsjugend wird nach Möglichkeit komplett bezuschusst.

Nimmt ein Schütze seinen gemeldeten Starttermin nicht wahr, hat er dem Verein die volle Startgebühr zu erstatten, sofern diese ganz oder zum Teil vom Verein bezuschusst wurde. Ausnahmen hiervon bilden durch den Schützen nicht zu beeinflussende Ereignisse, die einen Start unmöglich machen.

 

6. Arbeitsdienste oder finanzielle Ersatzleistungen

Jedes aktiv am Schießsport teilnehmende Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 70. Lebensjahr muss, seinen individuellen Fähigkeiten entsprechend, Arbeitsleistungen erbringen. Aktive Schützen im Sinne dieser Regelung sind alle Mitglieder, die an den Trainingseinheiten und / oder den Wettkämpfen und Meisterschaften teilnehmen.

Die zu erbringenden Arbeitsstunden sind auf mindestens 5 Stunden pro Jahr und Mitglied festgelegt.

Diese Arbeitsleistungen dienen der Instandhaltung und Renovierung der Vereinsräume, der Schießanlage und ihrer Einrichtungen zur Aufrechterhaltung des Schießsportes, der Pflege der Außenanlage sowie der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

Von dieser Regelung betroffene Mitglieder die ihre Arbeitsleitungen bis zum Jahresende nicht oder nicht vollständig erbracht haben, zahlen einen Betrag in Höhe von 12,00 € pro nicht geleisteter Stunde als Ersatzleistung an die Vereinskasse. Die Anzahl der Arbeitsstunden und Ersatzleistungen beschließt die Mitgliederversammlung. Für die Festlegung bedarf es einer einfachen Mehrheit.

Passive Mitglieder und Mitglieder die jünger als 18 Jahre sind, können auf freiwilliger Basis Arbeitsleistungen erbringen.

 

7. Munitionsverkauf

Zur Senkung der den Mitgliedern entstehen Kosten beschafft und bevorratet der Verein Luftdruck- und Kleinkalibermunition in größeren Stückzahlen. Die durch große Einkaufskontingente erzielten, günstigen Staffelpreise gibt der Verein mit einem geringen Handlungs- und Verwaltungsaufschlag zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand an die Mitglieder weiter.

Die jeweils gültigen Preise legt der Gesamtvorstand entsprechend den erzielten Einstandspreisen (auch als Mischkalkulation) fest. Die aktuellen gültigen Preise sind dem Aushang auf dem Schießstand zu entnehmen.

Munition die von der Vereinsjugend verbraucht wird, wird vom Verein subventioniert. Die subventionierten Preise werden ebenfalls vom Gesamtvorstand festgelegt.

 

8. Kosten für Scheiben- und sonstiges Verbrauchsmaterial

Die Kosten für Zielscheiben, Schusslochpflaster und sonstiges Verbrauchsmaterial übernimmt bis auf Weiteres der Verein Voraussetzung für diese Regelung ist ein durch alle Schützen praktizierter, verantwortungsvoller und sparsamer Umgang mit diesen Materialien. Bei Verlust einer Scheibe für 25 / 50 m Disziplinen wird ein Kostenbeitrag von 1,- € je Scheibe erhoben.

 

9. Schlussbestimmung

Über alle Finanz-, Kassen- und Buchhaltungsfragen, die in dieser Finanzordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand.

 

20. Inkrafttreten

Die Finanzordnung ist gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung in der vorliegenden Fassung am 26. April 2023 verabschiedet worden und tritt mit Eintragung der erforderlichen Satzungsänderung ins Vereinsregister am 16.November 2023 in Kraft.

 

Polizei-Schießsport-Club Dinslaken e.V.

Der Vorstand

 

 

Letzte Änderung durch Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 02.06.2021

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